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1. Geschichte des Mittelalters - S. 99

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 19, 2. Heinrich I. 99 924 brachen sie aufs neue gewaltsam und grausam in das deutsche Reich ein. Heinrich gelang es, einen ihrer Hauptanführer gefangen zu nehmen; er erzwang sich dadurch einen neunjährigen W a f f e n st i l l -stand, verpflichtete sich aber zu einem jährlichen Ehrengeschenk. Diese Zusage wurde gehalten, die Zeit der Waffenruhe aber dazu benutzt, feste Plätze zu schaffen und kriegstüchtige Streiter zu bilden; denn nur am Rhein und an der Donau, wo vor Zeiten die Römer geherrscht hatten, gab es eigentliche, durch Wall und Graben befestigte Städte. Jetzt erst wurden in Sachsen und Thüringen Burgen errichtet, aus welchen später Städte entstanden, wie Merseburg, Meißen, Quedlinburg, Goslar rc. Die Burgen wurden so geräumig angelegt, daß bei feindlichen Überfällen das anwohnende Landvolk aufgenommen werden konnte. Jedesmal der neunte Mann von der durch verliehene Ländereien kriegspflichtig gemachten Bevölkerung sollte in die Stadt ziehen, daselbst wohnen und sich von den auf dem Lande Zurückgebliebenen ein Drittel der Ernte zur Aufspeicherung abliefern lassen, damit es in Zeiten der Not nicht an Mundvorrat mangele. So wurde Heinrich zum „Städteerbauer". Außer dem Heerbanne, der nur zu Fuße kämpfte, bedurfte es den berittenen Ungarn gegenüber einer tüchtigen Reiterei. Eine solche einzurichten war Heinrichs zweite Sorge. Nach diesen Vorkehrungen führte er mehrere Kriege gegen slawische Völkerschaften. Er überschritt die Elbe, besiegte die Haveller 927 an der Havel, nahm ihre Hauptstadt Brannibor ein und machte ihren Fürsten tributpflichtig. Gegen neue Einfälle errichtete er die Markgrafschaften Nordsachsen (später Altmark genannt) und Meißen, in die er Markgrafen als Richter, Heerführer und Grenzwächter einsetzte. Ebenso zwang er die Böhmen zur Tributzahlung. Als der Ablauf des Waffenstillstandes mit den Ungarn nahte, erschien eine ungarische Gesandtschaft, um das jährliche Ehrengeschenk zu fordern. Heinrich -entließ sie mit harten Worten, und die Gesandten entfernten sich mit furchtbaren Drohungen. Schon im folgenden Jahre (933) zogen die Ungarn in zwei Heerhaufen heran. Die Deutschen waren aber jetzt auf den Reiterkampf eingeübt, und die Ungarn konnten sich ihnen nicht mehr durch schnelle Flucht auf ihren leichten Rossen entziehen. Der eine Heerhaufe wurde von den Sachsen und Thüringern teils ausgerieben, teils zersprengt, der andere, der daraufhin die Belagerung von Merseburg aufgab, wurde von Heinrich 933 „auf dem Ried" bei Merseburg (vielleicht Rietheburg an der Unstrut) so vollständig geschlagen, daß Deutschland nun 22 Jahre von den Einfällen der

2. Geschichte des Mittelalters - S. 167

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 27, 2. Friedrich Rotbart. 167 schrieb unter anderem: der Papst möge dem Beispiele Jesu nachleben. der für sich und Petrus den Zins an den Kaiser habe bezahlen lassen; die Kirche habe alle Güter und Rechte von der Freigebigkeit der Kaiser erhalten, darum fetze er feinen Namen voraus, rate es feine Vorfahren auch gethan. Der Papst fei von der christlichen Demut abgewichen, der Hochmut, dies verabfchemmgsraurdtge Tier, fei bis zum Stuhle Petri hinangekrochen. Hadrian nannte den Kaiser einen Fuchs, welcher den Weinberg des Herrn zerstören wolle, einen Rebellen gegen Gott, einen Heiden. Als Hadrian 1159 starb, loderte der Streit zwischen der päpstltchen und kaiserlichen Partei erst recht wieder auf. Unter den Kardinälen waren einige für Barbarossa, andere gegen ihn. Die ersteren wählten Viktor Iv., die welfifch Gesinnten den Kardinal Roland Bandmelli zum Papst, welcher den Namen Alexander Iii. annahm. Eine Kirchen» Versammlung in Pavia erkannte Viktor Iv. als den rechtmäßigen Papst an, während Alexander den Kaiser und Viktor Iv. mit dem Bannflüche belegte und nach Frankreich entfloh. Der Strett nahm immer größere Ausdehnung an, und Friedrichs Lage wurde von Tag zu Tag mißlicher, besonders untergrub Mailand das kaiserliche Ansehen. Als Friedrich hinlängliche Verstärkungen an sich gezogen hatte, beschloß er ein strenges Beispiel des kaiserlichen Zornes an ihr zu geben. Er schloß die widerspenstige Stadt 1161 abermals ein und zwang sie zur Übergabe auf Gnade und Ungnade. In gleich demütigendem Aufzuge wie vor 4 Jahren mußte die gesamte Einwohnerschaft wieder vor Friedrich erscheinen, die Schlüssel der Stadt und aller Burgen, die Fahnen und das Caroccio überreichen. Dieses war das Haupt-feldzeichen von Mailand, ein Wagen von starkem Bau, dicht mit Eisen beschlagen und mit einem hohen Mastbaum versehen, welcher an der Spitze das Zeichen des Kreuzes und das Bild des heiligen Ambrosius, des Schutzpatrons der Stadt, trug. Auf Befehl des Kaisers wurde das Caroccio zertrümmert und den Bewohnern der Beschluß der Reichsversammlung von Pavia eröffnet, wonach Mailand leer stehen, alle Bewohner abziehen und sich in vier voneinander entfernten Dörfern anbauen sollten. Die Bürger baten die Kaiserin Beatrix um Fürsprache und Abwendung des harten Spruchs. Allein da dieselbe 1158 durch einen Volkshaufen in den Straßen Mailands überfallen und tief gekränkt worden war, so lehnte sie die Bitte ab. Traurig verließen die gedemütigten Bewohner ' Mailands ihre Stadt, die Festungswerke wurden geschleift und der größte Teil der Stadt zerstört, nur die Kirchen wurden geschont. Die

3. Geschichte des Mittelalters - S. 291

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 41. Mittelalterliche Einrichtungen und Zustände. 291 bild der Stadt umzog ein Landgraben oder eine Landwehr, die Zugänge dazu waren mit Warten besetzt, auf welchen die Wächter nach den Hauptlandstraßen lugten, um durch festgestellte Zeichen jede Gefahr oder das Herannahen reisender Meßleute an-zukünden, damit man sich in der Stadt wahre oder den Kaufleuten ein bewaffnetes Geleit entgegensende. Im Innern der Stadt sah man enge, krumme Straßen, welche zuweilen ohne Ausgang waren. Die Wohnungen der Bürger waren äußerst einfach aus Holz und Lehm, Stroh und Rohr aufgeführt und bestanden aus mehreren Stockwerken, welche je höher je weiter in die Gasse hereinragten und Licht und Lust den Straßen benahmen. Diese Bauart begünstigte die Feuersbrünste, welche die Städte zuweilen furchtbar heimsuchten und eine neue Bauordnung bedingten. Während aber die Wohnungen der Bürger nach innen und außen den Eindruck der größten Einfachheit machten, fielen die öffentlichen Gebäude ins Auge, insbesondere das Rathaus mit feinem Turme, in welchem die Uhr und das Ratsglöcklein sich befand, die Kirchen, Kaufhallen und Zunfthäuser. Auch diese waren anfangs von Holz gebaut und hatten Fenster aus Tuch, welche erst später mit gläsernen vertauscht wurden. Rauchfänge und Schornsteine kannte man anfangs nicht; durch offen gelassene Lücken mußte der Rauch sich einen Ausweg suchen. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts kommt es schon häufig vor, „daß die Gebäude aus gevierten Steinen aufgeführt und von ansehnlicher Höhe find. Die Zimmer sind mit Holz getäfelt; man trifft Sommer- und Winterzimmer, Säle und Säulengänge. Die Straßen sind schön, nicht breit, aber mit Backsteinen glatt gepflastert." Paris soll schon um 1185 das erste Beispiel der Straßenpflasterung gegeben haben. Unter den deutschen Städten galten Nürnberg, Augsburg, Köln und Wien für schöner als Paris. Privatleben der Bürger. Die Hausgeräte der Zeit waren einfach und roh gearbeitet. Beim Mittagsmahle aßen Mann und Frau aus einer Schüssel; ein oder zwei Becher reichten für eine Familie aus. Messer und Gabel waren noch wenig in Gebrauch, man bediente sich des Löffels oder bei trockener Speise der Hand. Zu Mittag aß man um 11 Uhr, zu Abend um 6 Uhr; gewöhnlich trank man nur Bier und Obstwein. Diese Einfachheit in der häuslichen Lebensweise schwand bei festlichen Anlässen und machte einer großen Üppigkeit Platz. Insbesondere waren es die Hoch-Zeiten, an welchen ein so bedenklicher Aufwand in Speise und 19*

4. Geschichte des Mittelalters - S. 293

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 41. Mittelalterliche Einrichtungen und Zustände. 293 und die Gerichte abhielten, hießen Burggrafen, Vögte, Schultheiß e. Die Reichsstädte standen unmittelbar unter dem Reiche und beteiligten sich an den Reichstagen; die Landstädte, welche Fürsten, Bischöfen, Äbten gehorchten, konnten nur auf den Landtagen erscheinen, welche ihre Herren ausschrieben. Von beiden Oberherren, vom Kaiser oder von dem Fürsten, erstanden die Städte teils durch Kauf, teils durch Vertrag oder durch Schenkung allerlei Rechte, die Gerichtsbarkeit, das Münzrecht, das Marktrecht, den Wildbann rc., welche dann von dem städtischen Schöffenrat, an dessen Spitze ein Rats- oder Bürgermeister stand, ausgeübt wurden. Da in der Regel königliche und fürstliche Burgen oder geistliche Stiftungen den Grundstock der städtischen Anlagen bildeten, so machten natürlich auch die königlichen Dienstleute, die Ministerialen, fürstliche und geistliche Vasallen die erste Bürgerschaft aus, und erst später traten mit der Erweiterung der Stadt freie Gutsbesitzer vom Lande, hörige Ackersleute und Handwerker hinzu. Sie besaßen nicht die gleichen Rechte, und lange Zeit herrschte innerhalb der Bürgerschaft ein strenger Unterschied des Standes. Die ersten städtischen Ansiedler, die adligen Ministerialen und Vasallen, zu denen noch später ritterbürtige, die sogenannten Altburger oder Patrizier, gewöhnlich Geschlechter, Stadtjunker oder Glevener geheißen, hinzugetreten waren, besaßen allein politische Rechte. Die zinspflichtigen Gewerb- und Ackerleute, welche bald Schutz- und Spießbürger nach der Waffe, oder Pfahlbürger nach ihrer Wohnung außerhalb der Umpfählung der eigentlichen Stadt genannt wurden, besaßen anfänglich keine solchen Rechte, sondern erwarben sich dieselben erst im Lause der Zeit, als das Zunftwesen sich ausgebildet hatte. Das Zunftwesen. Die Bürger der Städte einigten sich frühzeitig nach ihrem Berufe zu anerkannten Vereinen, die Kaufleute bildeten Gilden, die Handwerker Zünfte oder Innungen. Die Zünfte standen unter eigenen Vorstehern und hatten das Recht, jeden, welcher im Bereiche der Zunft dasselbe Gewerbe betrieb, auszuschließen, wenn er nicht schon durch Geburt demselben angehörte oder dasselbe nicht ordnungsmäßig erlernt hatte. Die Vorsteher der Zünfte erhielten zum Unterschied von den Meistern, welche die Lehrlinge im Handwerke unterrichteten und aus den Gesellen hervorgingen, den Titel Erzmeister, denen wieder die Zunft ältesten oder Altmänner zur Seite gestellt wurden. Zur Verhandlung gemeinsamer Angelegenheiten wurden bestimmte Versammlungstage festgesetzt

5. Geschichte des Mittelalters - S. 199

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 30. Das Rittertum und die Ritterorden. 199 lichen gegen die Turniere Einsprache erhoben und zuletzt den Gefallenen ein christliches Begräbnis versagten. Nach vollendetem Zweikampfe (zuweilen stritten auch ganze Scharen mit einander) erstatteten die Herolde, denen die Handhabung der Turniergesetze oblag, ihren Bericht ab. Wer die meisten Gegner aus dem Sattel gehoben hatte, dem erkannten die Kampfrichter den Dank zu, einen Helm, ein Schwert, eine goldene Kette, eine gestickte Feldbinde oder irgend ein anderes Kleinod, welches die schönste unter den anwesenden Frauen dem Sieger überreichte. Darnach begann der muntere Festschmaus. Sonst lebten die Ritter auf ihren Burgen im Kreife ihrer Familie und Dienstleute, besuchten die Jagd, sangen zur Laute oder ritten auf Abenteuer aus. Fahrende Ritter, d. h. solche, welche kein Eigentum hatten, durchstreiften die Länder, besuchten ihre Standesgenossen, erhielten köstliche Bewirtung und erzählten dann von ihren Fahrten Wahres und Erdichtetes. Ritterburgen. Bei der Anlage der Ritterburgen sah man vorzugsweise auf Sicherheit und Festigkeit. Die Mauern des Erdgeschosses waren sehr fest und dienten als Wälle; viele Burgen lagen hoch auf Bergesgipfeln oder waren mit Mauern und Gräben umgeben. In die Burg führte eine Fallbrücke, welche aufgezogen wurde, und ein Thorweg. Von da gelangte man auf den Burghof, der von Gebäuden rings umschlossen war. Das Hauptgebäude daselbst war der geschmückte Pallas. Derselbe enthielt als größten und schönsten Raum den Rittersaal. Hier hingen die Waffen, Siegeszeichen und Ahnenbilder des Ritters, hier bewirtete er feine Gäste, hier lauschte er den Liedern fahrender Sänger, hier verscheuchte er, wenn draußen Stürme und Unwetter hausten, bei Würfelspiel und Becherklang die tödliche Langeweile. Der obere Stock enthielt die Wohnung (Kemenate) und Schlafgemächer, wo er nicht ausreichte, schloß sich ein Nebengebäude zu gleichen Zwecken an. In der Nähe lag die Kapelle. Die höchste Stelle der . Burg nahm der B u r g s r i e d , ein starker, hoher Wartturm ein, der in Zeiten der Not als letzte Zufluchtsstätte diente. Der Eingang zu demselben lag deshalb etwa 10 m über dem Boden, in der Tiefe befand sich das finstere, schauerliche Burgverließ, wo die Gefangenen schmachten mußten, in der Höhe der Raum für den Turmwart, welcher wie der Thorwächter bei Tag und bei Nacht Ausschau halten und auf alles, was in Sicht kam, achten mußte. Größere Burgen hatten noch eine äußere Umfassung. Der Raum zwischen dieser und der inneren Burg ent-

6. Geschichte des Mittelalters - S. 200

1888 - Wiesbaden : Kunze
200 Dritte Periode des Mittelalters. hielt dann die Wirtschaftsgebäude, die Wohnungen für Knechte und Dienstleute, einen Platz für ritterliche Übungen, den von Linden beschatteten Brunnen und den sorglich gepflegten Burggarten. Rings um die Burg hatten sich in Hütten die hörigen Leute angesiedelt. Das Rittertum war im Anfange eine liebliche und wohlthätige Erscheinung zum Schutze der Kirche und der bedrückten Unschuld; aber es artete aus. Von ihren luftigen Höhen stürmten später Ritter und Reisige ins Thal, plünderten die Wanderer und Kaufleute, die Bauern und Städter und übten das Faustrecht. Viele Bündnisse entstanden gegen die Vergewaltigungen der Ritter, welche Sitte und Gesetz mit Füßen traten und an die Stelle göttlicher und mensch-licher Satzungen das Recht des Stärkeren setzten. Die Erfindung des Schießpulvers, sowie das Emporkommen des Bürger- und Bauernstandes machten dem Rittertum ein Ende. Die drei geistlichen Ritterorden. Die schönste Blüte hat das Rittertum in den großen geistlichen Ritterorden getrieben, welche durch die innige Verbindung andächtigen Glaubenseifers und unerschütterlicher Tapferkeit ein Muster echt christlichen Sinnes wurden; es waren dies der Johanniter-, der Tempelherrn- und der deutsche Ritterorden. Der Iohanniterorden war aus einem Benediktinerkloster hervorgegangen, das 1048 Kaufleute aus Amalfi gestiftet hatten. Es war dies ein Hospital des heiligen Johannes zur Pflege armer, kranker Pilger. Noch vor Jerusalems Eroberung (1099) hatten die Glieder des Ordens das Gelübde der Armut, Keuschheit und des Gehorsams abgelegt. Als noch ein viertes Gelübde hinzukam, die Waffen zur Verteidigung der Religion zu führen, teilten sich die Ordensmitglieder in drei Klassen : Priester, Ritter und dienende Brüder. Ordenskleid war ein schwarzer Mantel mit weißem Kreuze; der Vorsteher des Ordens hieß Großmeister. Nach dem Verluste von Palästina ließen sich die Ordensritter 1291 auf Cypern nieder, eroberten 1309 Rhodus, woher sie auch Rhobiferritter heißen, und behaupteten sich hier gegen die Türken bis 1522. Nach dem Verluste von Cypern und Rhodus an die Türken schenkte ihnen Karl V. die Inseln Malta, Gozzo und Eomino nebst Tripolis in Afrika, weshalb sie auch Malteserritter genannt werden. Napoleon I. hob (1798) den Orden auf; derselbe ist aber durch Östreich wieder hergestellt worden und hat viele seiner Güter zurück erhalten. Die Ordensglieder residieren seit 1831 in Rom. In Preußen wurde er 1812 wieder ausgerichtet und 1852 zur Pflege im Kampfe Verwundeter erneuert.

7. Geschichte des Mittelalters - S. 290

1888 - Wiesbaden : Kunze
290 Vierte Periode des Mittelalters. untersiegelte Vorladung des Nachts an die Hausthüre des Angeklagten angeschlagen wurde. Erschien derselbe nach dreimaliger Ladung nicht, so wurde er in einer feierlichen Sitzung des Gerichts noch einmal vorgeladen, und wenn er abermals sich nicht stellte, verfemt d. h. den Freischöffen preisgegeben, sodaß der erste, der ihn traf, denselben aufhängen oder niederstoßen mußte. Im letzten Falle legte der richtende Schöffe sein Messer mit dem Zeichen der heiligen Feme neben den Gemordeten, zum Beweise, daß er als Opfer derselben gefallen sei. Gab ein Freischöffe dem Verurteilten einen Wink zu seiner Rettung, so wurde er selbst mit dem Tode bestraft. Auch Landesverweisungen und Geldbußen verhängte die Feme. Es läßt sich durch viele Urkunden darthun, daß Fürsten, Grafen, Ritter und die angesehensten Bürger von den Schöffen ergriffen und gerichtet worden sind. Die Einführung einer besseren Rechtspflege durch die Karolina d. H. Kaiser Karls V. „peinliche Hals- und Gerichtsordnung" und die festere Begründung der fürstlichen Landeshoheit beschränkten allmählich den furchtbaren Wirkungskreis der Femgerichte und führten ihren völligen Untergang herbei. 2) Das Bürgertum und Städtewesen. Die alten Deutschen hatten keine Neigung, in Städten zu wohnen, und ließen die Römer am Rhein und an der Donau Städte anlegen, ohne ihr Beispiel nachzuahmen. Erst unter Heinrich I. wurden sie durch die Kämpfe mit den Ungarn genötigt, in befestigten Plätzen oder Städten Schutz zu suchen. Die innerhalb der Ringmauer Wohnenden hießen Burger nach der schützenden Burg, die Befehlshaber derselben Burg grafen. Später aber hießen alle nichtadligen Bewohner der Städte, welche Handel und Gewerbe trieben, Bürger, zum Unterschiede von den Landbewohnern und dem Adel. Heinrich I. hatte, um die Sachsen an das Zusammenleben in den Städten zu gewöhnen, angeordnet, daß alle Beratungen, Versammlungen, Märkte und Feste in den Städten abgehalten werden sollten. Eine mittelalterliche Stadt war mit einer hohen, oft zweifachen Ringmauer und einem Graben umgeben. In der Mauer selbst waren in verschiedenen Zwischenräumen runde oder viereckige Türme eingefügt, welche bei Belagerungen mit Bewaffneten besetzt wurden, die den Feind mit Steinen, Balken, Pfeilen und Wurfspeeren überschütteten. Zu den stark verwahrten Thoren führten Zug- und Fallbrücken, und das Innere der langen, dunklen Stadtpforten war nicht selten durch doppelte Gatter, welche auf-und abgelassen werden konnten, abermals geschützt. Das ganze Weich-
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